Auswärtiges Amt

Das Auswärtiges Amt rät bei Reisen in die USA und speziell nach New York zu erhöhter Vorsicht. Wie die US-Regierung nochmals bestätigt hat, besteht weiterhin die Gefahr von terroristischen Anschlägen.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Terrorgefahr gelten auch verschärfte Reisebestimmungen was Flüge nach New York und in die restliche USA betrifft. Wegen der besonderen Sicherheitskontrollen sollten Reisende sich mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit ihrer Maschine am betreffenden Flughafen einfinden. Zudem gelten auch erweiterte Reisebestimmungen was die Mitnahme von Handgepäck betrifft. Fluggäste sollten sich deshalb rechtzeitig vor Abflug bei der Fluggesellschaft über die aktuellen Reisebestimmungen erkundigen.

Weiterhin rät das Auswärtiges Amt dazu, Wertsachen sowie Geld und Tickets immer an einem sicheren Ort wie einem Hotelsafe aufzubewahren. Vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen oder Busbahnhöfen besteht eine erhöhte Gefahr durch Taschendiebe. Es wird deshalb empfohlen, von allen wichtigen Dokumenten wie auch den Flugtickets Kopien anzufertigen und diese getrennt aufzubewahren. Da es in den USA relativ leicht ist sich Waffen zu beschaffen besteht auch eine erhöhte Gefahr Opfer eines bewaffneten Überfalls zu werden. In diesem Falle rät das Auswärtige Amt ausdrücklich dazu, sich nicht zur Wehr zu setzen und den Anweisungen Folge zu leisten.

Straftaten werden in den USA wesentlich härter bestraft wie beispielsweise in Deutschland. So stehen bereits auf den Besitz und das Vertreiben geringster Menge an Rauschmitteln erhebliche Strafen, bei denen in Deutschland noch keine Strafverfolgung erfolgt. Deutsche Staatsbürger, die in den USA wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden haben gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht, dass die Deutsche Auslandsvertretung hierüber in Kenntnis gesetzt wird. Von hier aus erfolgt dann eine konsularische Betreuung.